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   OLG Schleswig, 16.12.1994 - 14 U 138/94   

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https://dejure.org/1994,4846
OLG Schleswig, 16.12.1994 - 14 U 138/94 (https://dejure.org/1994,4846)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 16.12.1994 - 14 U 138/94 (https://dejure.org/1994,4846)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 16. Dezember 1994 - 14 U 138/94 (https://dejure.org/1994,4846)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Getrennt lebender Ehemann; Miteigentumsanteil; Veräußerung an Lebensgefährtin; Gemeinsames Hausgrundstück; Zwangsversteigerung; Räumung; Eheauseinandersetzungsverfahren; Umgehung; Sittenwidrigkeit; Nichtigkeit; Einstweilige Verfügung ; Widerspruch

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Sittenwidriges Geschäft in Lebensgemeinschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 138, § 894, § 899; ZVG § 180

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 900
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Stuttgart, 26.06.2018 - 19 W 30/18

    Grundbuchberichtigung: Berichtigungsanspruch eines hälftigen Miteigentümers eines

    Aus der Auffassung des OLG Schleswig (Urt. v. 16.12.1994, 14 U 138/94, NJW-RR 1995, 900, beck-online), wonach dem Miteigentümer eines Grundstücks in einer sehr speziellen Konstellation ein Grundbuchberichtigungsanspruch gemäß § 894 BGB gegen einen zu Unrecht eingetragenen Miteigentümer bereits deshalb zusteht, weil dieser die Teilungsversteigerung gemäß § 180 ZVG betreiben könne, kann die Beschwerdeführerin bei der vorliegenden Fallkonstellation nichts für sich herleiten.
  • KG, 31.07.2023 - 3 WF 61/22

    Verfahrenskostenhilfe bei Anwendung ausländischen Sachrechts; Zustimmung zur

    Anhaltspunkte dafür, dass der Antragstellerin ein Berichtigungsanspruch aus eigenem Recht ausnahmsweise nach § 242 BGB zusteht (vgl. KG, Urteil vom 12. November 1987 - 16 U 1465/87, OLGZ 1988, 355; OLG Schleswig, Urteil vom 16. Dezember 1994 - 14 U 138/94, NJW-RR 1995, 900), sind nicht ersichtlich.
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